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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DIRK PÜSCHMANN

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§ 1 Geltungsbereich – Vertragsgegenstand
  1. Diese AGB gelten für die vertraglichen Beziehungen zwischen Dirk Püschmann, Oberhausener Straße 16, 01705 Freital – nachfolgend „Trainer“ genannt – und den Teilnehmern an den von ihm angebotenen Leistungen (Lauftraining) und werden Bestandteil der jeweils erteilten Einzelaufträge.

  2. Die AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.

  3. Gegenstand des Vertrages ist die Durchführung von Trainingseinheiten nach Maßgabe des jeweils der Auftragserteilung zugrundeliegenden Angebots.

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§ 2 Angebot und Vertragsschluss

  1. Der Vertrag zwischen dem Trainer und dem Teilnehmer kommt jeweils durch Annahme eines vom Trainer vorgelegten Angebotes zustande.

 

§ 3 Entgelt und Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind sofort nach Zugang zu bezahlen. Der Teilnehmer kommt spätestens 30 Tage nach Fälligkeit in Verzug. Dies gilt gegenüber einem Teilnehmer, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Rechtsfolge in der Rechnung ausdrücklich hingewiesen wurde. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann der Trainer 3,00 € als Auslagenersatz verlangen.

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§ 4 Haftung für Schäden

  1. Die Haftung des Trainers für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Teilnehmers, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten, d. h. von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist, sowie Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haftet der Trainer für jeden Grad des Verschuldens.

  2. Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen von Erfüllungsgehilfen des Trainers.

  3. Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Teilnehmers beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres, beginnend mit der Entstehung des Anspruchs.

  4. Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Verlust/Beschädigung von Sachen des Teilnehmers.

  5. Für selbstverschuldete Unfälle des Teilnehmers haftet der Trainer nicht

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§ 5 Rücktritt des Teilnehmers / Stornierung

  1. Der Teilnehmer an einem Kurs bzw. einer Trainingseinheit kann bis einen Tag vor Veranstaltungsbeginn zurücktreten. Der Trainer hat dann Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Diese beträgt 10 % des vereinbarten Teilnahmeentgeltes. Dem Teilnehmer steht der Nachweis frei, dass dem Trainer kein oder ein niedriger Schaden entstanden ist.

  2. Bei Nichterscheinen zu Veranstaltungsbeginn wird das volle Teilnahmeentgelt fällig, soweit der Teilnehmer nicht nach Absatz 1 zurückgetreten ist. Das Recht des Teilnehmers zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
     

§ 6 Rücktritt des Trainers von Kursen

Der Trainer ist berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, ungeachtet sonstiger Gründe, insbesondere, wenn: - für einen Gruppenkurs nicht genügende Anmeldungen vorliegen; - der Kurs aus nicht vom Trainer zu vertretenden Umständen, zum Beispiel wegen schlechtem Wetter, abgesagt werden muss. In den vorgenannten Fällen werden bereits bezahlte Kursentgelte voll zurückerstattet. Schadensersatzansprüche stehen den Teilnehmern nicht zu.

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§ 7 Form von Erklärungen

  1. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Teilnehmer gegenüber dem Trainer oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.

 

§ 8 Erfüllungsort – Rechtswahl – Gerichtsstand

  1. Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort der Geschäftssitz des Trainers. Die gesetzlichen Regelungen über die Gerichtsstände bleiben unberührt, soweit sich nicht aus der Sonderregelung des Absatzes 3 etwas anderes ergibt.

  2. Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

  3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtlichen Sondervermögen das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht.

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